Rechtliche Angaben
AGB
1. Geltungsbereich und Zielgruppe (B2B)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote zwischen Arikan Webdesign & Solutions (Burhan Arikan) (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B-Bereich). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein bindender Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots-/Vertragsdokuments zustande.
Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Angebot beschriebene Leistung (z.B. Erstellung einer Website zum Einmalpreis, Website as a Service "WaaS" oder laufende Betreuung).
3. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten folgende Zahlungsmodalitäten, abhängig vom gewählten Modell:
3.1 Projekte mit Einmalpreis (Klassische Webentwicklung)
Um mit der Projektarbeit beginnen zu können, wird bei Angebotsannahme eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Angebotspreises fällig. Erst nach Zahlungseingang startet die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung.
Die restlichen 50 % der Gesamtsumme werden bei der Abnahme der Website fällig. Der offizielle Live-Gang der Website erfolgt erst nach dem vollständigen Zahlungseingang der Restsumme. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die Website offline bzw. in einer passwortgeschützten Entwicklungsumgebung.
3.2 Website as a Service (WaaS) & Betreuung
Beim WaaS-Modell fällt zu Projektbeginn eine einmalige Setup-Gebühr an. Diese muss vor Beginn der Entwicklungsarbeiten vollständig beglichen werden. Mit dem Live-Gang der Website startet die Berechnung der vereinbarten monatlichen Servicegebühr.
Die monatliche Servicegebühr ist jeweils im Voraus zum 1. eines jeden Monats fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Website nach erfolgloser Mahnung vorübergehend offline zu schalten.
4. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte und Quellcode
4.1 Bei Einmalpreis-Projekten
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen (100 %) aus dem Projekt behält sich der Auftragnehmer das uneingeschränkte Eigentum und sämtliche Nutzungsrechte an der erstellten Website und dem Quellcode vor. Nach vollständiger Bezahlung gehen die räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den Auftraggeber über.
4.2 Bei Website as a Service (WaaS)
Während der gesamten Vertragslaufzeit des WaaS-Modells verbleiben das Eigentum, die vollumfänglichen Nutzungsrechte und das Urheberrecht am Quellcode sowie am Design beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht.
5. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (WaaS)
Sofern nicht anders im Angebot definiert, gilt für WaaS- und Betreuungsverträge eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
5.1 Übergabe nach ordentlicher Kündigung
Endet der WaaS-Vertrag nach Ablauf der regulären Laufzeit durch eine fristgerechte, ordentliche Kündigung, gehen die Nutzungsrechte am Quellcode an den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer wird die Website von seinen Servern nehmen (offline schalten) und dem Auftraggeber den Quellcode und die Datenbank zur weiteren, eigenen Verwendung aushändigen.
5.2 Außerordentliche Kündigung und Buy-Out (Freikauf)
Trifft aus einem Grund eine außerordentliche Kündigung vor dem Ende der regulären Mindestlaufzeit ein (z. B. auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund einer berechtigten Kündigung durch den Auftragnehmer wegen Zahlungsverzugs), gehen keine Rechte automatisch an den Auftraggeber über.
Um die Website in diesem Fall dennoch übernehmen zu können, muss die Website vom Auftraggeber freigekauft werden (Buy-Out). Die Höhe der Buy-Out-Summe entspricht den ausstehenden monatlichen Servicegebühren bis zum Ende der regulären Laufzeit, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
6. Mitwirkungspflichten und Abnahme
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle benötigten Informationen (Texte, Bilder, Zugänge) rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Verzögerungen, die durch den Auftraggeber entstehen, verschieben die Deadlines entsprechend.
Nach Fertigstellung der Website übergibt der Auftragnehmer diese zur Abnahme. Die Abnahme hat innerhalb von 14 Tagen in Textform zu erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder rügt der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
7. Rechtliche Verantwortung: Impressum, Datenschutz & AGB
Im Rahmen des WaaS-Modells und der Hosting-Betreuung agiert der Auftragnehmer lediglich als technischer Ersteller (Besitzer) und Hoster der Website. Der Auftraggeber ist im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) bzw. Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) der alleinige rechtliche Betreiber der Website.
Der Auftragnehmer stellt aus Servicegründen rein technische Muster-Dokumente für Impressum, Datenschutz und AGB zur Verfügung. Der Auftragnehmer darf und wird keine Rechtsberatung durchführen.
Der Auftraggeber ist ausdrücklich verpflichtet, alle rechtlichen Texte (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) vor dem Live-Gang selbstständig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen bzw. durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Abmahnungen, Bußgelder oder Ansprüche Dritter, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Rechtstexten resultieren.
8. Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Trotz sorgfältiger Entwicklung und Betreuung kann keine 100%ige Sicherheit gegen Serverausfälle oder Hackerangriffe garantiert werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen frei, die aus der Nutzung der Website durch Dritte entstehen.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wuppertal, Deutschland.
Stand: August 2026